Nachlassabwicklung

Todesfälle sind mit vielen offenen Fragen verbunden, welche unter anderem die Bankbeziehung des Verstorbenen betreffen.

  • In unserem Merkblatt haben wir wichtige Informationen und Definitionen zusammengestellt.
  • Bei Unklarheiten und Fragen sind wir unter 0844 11 44 11 gerne für Sie da.

Informationen für Hinterbliebene

Kantonale Behörden für die Ausstellung von Erbbescheinigungen / Willensvollstreckerzeugnissen

Aargau
Bezirksgerichtspräsident
Appenzell A.-Rh.
Gemeinderat, Erbschaftsamt
Appenzell I.-Rh.
Erbschaftsamt
Basel-Land
Bezirksschreiberei
Basel-Stadt
Erbschaftsamt
Bern
Gemeinderat oder Notar
Freiburg
Notar, Mitunterzeichnung Friedensrichter
Genf
Notar, Mitunterzeichnung Juge de paix (Testament) / Notar (kein Testament)
Glarus
Erbschaftsamt der KESB Glarus
Graubünden
Kreispräsident
Jura
Notar
Luzern
Teilungsbehörde
Neuenburg
Président du tribunal de district/Notaire
Nidwalden
Kommunale Teilungsbehörde (Gemeinderat)
Obwalden
Gemeindepräsident oder Gemeindeschreiber
St. Gallen
Amtsnotariat
Schaffhausen
Erbschaftsamt
Schwyz
Einzelrichter des Bezirksgerichts
Solothurn
Amtsschreiberei
Tessin
Pretore
Thurgau
Notariat
Uri
Gemeinderat
Waadt
Juge de paix
Wallis
Gemeinderichter
Zug
Erbschaftsbehörde der Gemeinde
Zürich
Einzelrichter des Bezirksgerichts