• QR-Rechnung

Die QR-Rechnung vereinfacht den Zahlungsverkehr

Seit dem 1. Oktober 2022 können die orangen / roten Einzahlungsscheine in der Schweiz und in Liechtenstein nicht mehr verarbeitet werden. Die Umstellung auf die QR-Rechnung betrifft zum Beispiel auch Daueraufträge, die noch auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins erstellt wurden.

Die Vorteile im Überblick

Rechnungssteller

  • Weniger manueller Aufwand
  • Vereinfachte Rechnungsstellung
  • Besserer Überblick über Debitorenausstände

Rechnungsempfänger

  • Schnelles und einfaches Bezahlen dank Scanning
  • Weniger Fehler, weil manuelle Erfassung wegfällt
  • Alle Zahlungsinformationen sind bereits im QR-Code integriert

Was änderte sich?

Das Erkennungsmerkmal der QR-Rechnung ist der Swiss QR-Code. Sie können seit dem 1. Juli 2020 QR-Rechnungen via LLB Mobile Banking scannen, im LLB Online Banking manuell eintippen oder mittels QR-Belegleser (PayEye) scannen, erfassen und bezahlen. Zusätzlich können Sie, um QR-Rechnungen im PDF-Format zu bezahlen, diese direkt ins LLB Online Banking ziehen, mit dem LLB Mobile Banking öffnen oder im Mobile Banking importieren.

Alle benötigten Informationen im Zahlteil der QR-Rechnung sind auch mit blossem Auge lesbar. Damit sind alle bisherigen, papiergebundenen Zahlungsverfahren weiterhin möglich.

Die drei Ausprägungen des QR-Zahlteils

Es lassen sich drei grundlegende Ausprägungen unterscheiden. Zwei davon berücksichtigen die vergangene Praxis der roten beziehungsweise orangen Einzahlungsscheine (ES bzw. ESR). 

Die dritte Option unterstützt in erster Linie den zunehmend wichtigen Zahlungsverkehr in Euro unter Verwendung der Structured Creditor Referenz (SCOR), eines internationalen Standards nach ISO 11649, der sowohl in der Schweiz als auch im SEPA-Raum genutzt werden kann.

  • QR-Rechnung mit QR-Referenz
    QR-Rechnung mit QR-Referenz (ersetzt den ESR)
  • QR-Rechnung ohne QR-Referenz
    QR-Rechnung ohne Referenz (ersetzt den ES)
  • QR-Rechnung mit Creditor Reference
    QR-Rechnung mit Creditor Reference (neue Nutzungsmöglichkeit)
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Was ist bei der Umstellung auf QR-Rechnungen zu beachten?

Als Rechnungssteller

Eigene Rechnungserstellung mit einer Software
  • Falls Sie bereits eine Software zur Erstellung von Einzahlungsscheinen haben und diese auch für QR-Rechnungen verwenden möchten, kontaktieren Sie Ihren Softwarepartner.
  • Wenn Sie eine Eigenentwicklung nutzen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr System QR-Rechnungen effizient erstellen kann.
  • Stimmen Sie ESR-Zahlungseingänge gegenüber den offenen Forderungen mit der v11-Meldung ab? Dann ist die Umstellung auf camt-Meldungen nötig, bevor Sie Ihre erste QR Rechnung verschicken.
  • Wir bieten unseren Kunden bedürfnisgerechte Avisierungsmöglichkeiten an. Details zu Zahlungseingängen und -ausgängen aus Zahlteilen der QR-Rechnungen (QRR) können mittels camt-Meldungen (camt. 053 / 054) bezogen werden.

Eigene Rechnungserstellung im LLB Online Banking

  • Den QR-Zahlteil in der Ausprägung "IBAN ohne Referenz" (ehemals roter Einzahlungsschein) können Sie seit dem 1. Juli 2020 im LLB Online Banking unter "Online Services" selbst erstellen und haben mit wenigen Klicks einen Zahlteil verfügbar. Dieser kann dann entweder ausgedruckt oder im PDF-Format direkt per E-Mail versendet werden.
  • Um das LLB Online Banking optimal nutzen zu können, empfehlen wir immer die aktuellste Version Ihres Browsers zu verwenden (Google Chrome, Safari, Firefox, Microsoft Edge). 

Daueraufträge

  • Daueraufträge, die auf orangen Einzahlungsscheinen basieren, funktionieren seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr. Daher müssen diese Daueraufträge auf Basis einer QR-Rechnung neu aufgesetzt werden.

Als Rechnungsempfänger

Ohne Kreditorensoftware

Falls Sie keine Software für Kreditorenmanagement nutzen und Ihre Rechnungen über das LLB Online Banking zahlen, müssen Sie nichts unternehmen. Das LLB Online Banking unterstützt die Zahlungserfassung von QR-Rechnungen.

Mit Kreditorensoftware

Wenn Sie eine Softwarelösung für Kreditorenmanagement verwenden, klären Sie jetzt mit Ihrem Softwareanbieter, ob QR-Rechnungen mit Ihrer im Einsatz stehenden Finanzlösung bezahlt werden können.

Wenn Sie eine Eigenentwicklung nutzen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr System QR-Rechnungen verarbeiten kann.

Beachten Sie auch, dass die QR-Rechnung nur noch die IBAN und QR-IBAN als Kontonummer toleriert, weshalb auch eine Aktualisierung Ihrer Zahlungsdaten erforderlich ist.

Daueraufträge
Daueraufträge, die auf orangen Einzahlungsscheinen basieren, funktionieren seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr. Daher müssen diese Daueraufträge auf Basis einer QR-Rechnung neu aufgesetzt werden.

Weitere Informationen

Detailliertere Informationen zur Umstellung und zur Gestaltung von QR-Rechnungen finden Sie unter www.paymentstandards.ch.